Häufig gestellte Fragen – FAQ

Sie möchten während eines Besuchs bei uns mit Ihren Freunden auf Social Media in Kontakt bleiben, um Ihnen von der Veranstaltung live zu berichten? Sie möchten noch kurz Ihre Mails checken, bevor das Event los geht? Kein Problem. Loggen Sie sich einfach in unser kostenfreies WLAN „MCC“ (für 3 Stunden, max. 200 MB, mehr Leistung gegen Gebühr (WLAN-Ticket)) ein und los geht´s.

Wir bieten allen Besuchern exklusiv die „Wohlfühlgarantie“! Das heißt, wir verbürgen uns für die Qualität des Service und die Qualität unserer Sitzplätze. Sollten Sie doch einmal Grund zur Beanstandung haben (innerhalb von 15 Minuten nach Veranstaltungsbeginn), gibt es einfach das Geld zurück. Garantiert!

Vorverkaufsstellen

Das Messe und Congress Centrum hat keinen eigenen Kartenvorverkauf. Eintrittskarten gibt es aber bei allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Online

Online kann man unbedenklich über Veranstaltungen buchen, die Kartenbestellungen werden über den bundesweit größten Ticketanbieter Eventim, abgewickelt. Dort kann man die Karten auch direkt im Saalplan buchen. Eine Übersicht aller Veranstaltungen finden Sie hier.

Als besonderen Service bieten wir bei ausgewählten Veranstaltungen das Online-Ticket an. Buchen Sie mit ticket.direct bequem von zu Hause. Das ticket.direct berechtigt ebenso wie das traditionelle Papierticket zum Besuch einer Veranstaltung. Sie erhalten Ihre Tickets sofort zum selbst Ausdrucken und können diese somit bis kurz vor Veranstaltungsbeginn kaufen.

Eventim-Hotline
01806 – 570 078  (0,20 €/Anruf inkl. MwSt aus allen dt. Netzen)

montags - samstags: 9.00 - 18.00 Uhr

Leider sind Karten vom Umtausch ausgeschlossen. Die Karten werden auf Namen und Rechnung des jeweiligen Veranstalters vertrieben.

Karten sind wie Bargeld. Verlorene Karten können auch aus diesem Grund nicht neu erstellt werden. Geben Sie daher unbedingt Acht auf Ihre Karten. Selbst am Abriss beschädigte Karten können diese entwerten. Tipp: Verwahren Sie Ihre Karten an einem sicheren Ort!

Generell erfolgt eine Rücknahme bereits gekaufter Karten ausschließlich bei der Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karten erworben haben.

Über die Anzahl der Karten sowie über die Platzverteilung entscheidet der jeweilige Veranstalter. Er legt auch die Eintrittspreise fest.

Rund um das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland stehen 1.400 Parkplätze unmittelbar zur Verfügung. Am Besten, Sie folgen dem Parkleitsystem rund um das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. Den Großteil unserer Parkplätze erreichen im Süden unseres Geländes, d.h. wenn Sie bei der Jovel Music Hall in die Straße "Am Haverkamp" abbiegen.

Weitere Infos finden sie unter Anreise & Parken.

 

Nähere Infos dazu finden Sie unter Anreise & Parken.

Hinweise für mobilitätseingeschränkte Gäste finden Sie unter Barrierefreier Aufenthalt.

Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.

Für jeden Geschmack haben wir etwas zu bieten. Bei Konzerten ist unser Pausencaterer ARAMARK für Sie da. Informationen zu unserem hauseigenen MCC Catering finden Sie  hier .

Im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland befinden sich mehrere Garderoben, an denen Sie Ihre persönlichen Gegenstände abgeben können. Die Kosten hierfür betragen 2 €.

Falls Sie etwas verloren haben sollten, wenden Sie sich bitte am folgenden Werktag an unsere Zentrale, dort werden alle Fundstücke gesammelt, Tel. 0251-6600 0. Danach geht alles zum Fundbüro Münster.

Der Einlass findet i. d. R. 1,5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung statt. Hier kann es von Veranstaltung zu Veranstaltung Abweichungen geben. Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte, die beim Verlassen des Messe und Congress Centrums Halle Münsterland Ihre Gültigkeit verliert.

Der Gebrauch von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie professionellen Foto- und Filmkameras hängt vom jeweiligen Veranstalter ab (Akkreditierungen über den Veranstalter). Es ist verboten, Ton- oder Bildaufnahmen, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse im Ganzen oder Einzelnen aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder anderen Personen zugänglich zu machen oder diese gewerblich zu verbreiten.

Private Aufnahmen für Social Media sind i.d.R. vom Veranstalter geduldet.

Nein, im Messe und Congress Centrum herrscht absolutes Rauchverbot. Raucherbereiche stehen aber in den Outdoor-Bereichen zur Verfügung.

Kindern unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG). Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.

Das Jugendschutzgesetz erlaubt es uns leider nicht, Kindern unter 16 Jahren den Zutritt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu gewähren. Wer allerdings von einer erziehungsbeauftragten Person, die ihre Aufsichtspflicht gewährleistet, begleitet wird, darf auch unter 16 Jahren eine Veranstaltung im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland besuchen.

Nähere Informationen finden Sie im folgenden Ausschnitt aus dem Jugendschutzgesetz, an das sowohl Veranstalter als auch wir gebunden sind:

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit

§ 5 Tanzveranstaltungen (Tanzveranstaltungen = Konzert)
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Somit wird Kindern unter 16 Jahren der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG).
Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.

Das gesamte Jugendschutzgesetz können Sie hier nachlesen.

Sonstige Infos zum Thema "Muttizettel" gibt es hier.

  • Waffen jeder Art
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
  • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.
  • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.
  • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren)
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen (Richtgröße max. A4, abhängig vom Veranstalter), Rucksäcke, Kinderwagen
  • Laserpointer, Trillerpfeifen
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind. Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen
  • großflächige Spruchbänder (max. 1,0 m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti etc.
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
  • jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern
  • Tiere jeglicher Art (Ausnahme: Tier-Veranstaltungen)

Alle Gäste werden gebeten, rechtzeitig zu erscheinen, da Taschenkontrollen durchgeführt werden und mit einer entsprechenden Wartezeit für den Einlass zu rechnen ist.

 

Unsere Hausordnung finden Sie hier.